Nutzungsbedingungen für Social Media Ads

Die folgenden Nutzungsbedingungen ergänzen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Portalbetreiber (GfP – Gesellschaft für Personalkonzepte mbH) und Partnerunternehmen und betreffen die Buchung von Social Media Ads.


§ 1 Allgemeines

Der Begriff „Social Media Ads“ (im Folgenden: SMA) bezeichnet Onlineanzeigen, die über eines der Karriereportale des Portalbetreibers auf Social-Media-Plattformen (im Folgenden: Plattformen), d.h. Facebook, Instagram , LinkedIn, Google oder TikTok, kostenpflichtig gebucht werden können. Die Zusammenstellung der gewünschten Plattformen und die Auswahl der Laufzeit erfolgen dabei durch das Partnerunternehmen im Zuge des Buchungsvorgangs anhand von vordefinierten Anzeigenpaketen (im Folgenden: Anzeigenpakete). Die Laufzeit der gebuchten SMA ist unabhängig von der Laufzeit der Jahresflatrate des Partnerunternehmens. Eine Verrechnung von SMA mit der Jahresflatrate des Partnerunternehmens ist nicht möglich, auch nicht anteilig. Im Übrigen verweisen wir auch auf die Nutzungsbedingungen der im Einzelfall gebuchten Plattformen, welche dort jederzeit online einsehbar sind.



§ 2 Veröffentlichung und Laufzeiten

Die Veröffentlichung auf den vom Partnerunternehmen gebuchten Plattformen erfolgt über den Kanal des Portalbetreibers und mit Bezug auf ein konkretes Stellenangebot des Partnerunternehmens, auf welches die jeweilige SMA verlinkt. Nach erfolgreicher Buchung wird die SMA i.d.R innerhalb von 24 Stunden auf den gebuchten Plattformen veröffentlicht. Das Partnerunternehmen trägt dafür Sorge, dass das betreffende Stellenangebot im Karriereportal nicht vor Ende der Laufzeit der SMA deaktiviert wird, damit die Verlinkung der SMA über die gesamte Laufzeit hinweg erhalten bleibt. Der Portalbetreiber weist darauf hin, dass die Laufzeit der Anzeigen auf einzelnen Plattformen von der Gesamtlaufzeit des Anzeigenpakets abweichen kann. Dies gilt insbesondere im Fall nachträglicher Änderungen (vgl. §3). Bei SMA handelt es sich um Einzelaufträge, kein Abonnement. Die Veröffentlichung einer SMA endet automatisch nach dem Ende der Laufzeit des gebuchten Anzeigenpakets. Wünscht das Partnerunternehmen eine Verlängerung der Laufzeit, einen Wechsel des Anzeigenpakets oder die erneute Veröffentlichung einer bereits ausgelaufenen SMA, so ist eine weitere SMA zu buchen.



§ 3 Nachträgliche Änderungen

Ändert das Partnerunternehmen nach Buchung einer SMA deren Parameter (z.B. den Anzeigentext), durchläuft die SMA i.d.R. einen erneuten Freigabeprozess auf den gebuchten Plattformen (z.B. Instagram). Die Veröffentlichung kann dabei systembedingt für bis zu 24 Stunden pausiert werden. Der Portalbetreiber hat weder Einfluss auf die Dauer dieser Unterbrechung noch auf die Dauer des Freigabeprozesses insgesamt. Die Unterbrechung der Laufzeit bedingt keine Kostenerstattung gegenüber dem Partnerunternehmen, auch nicht anteilig.



§ 4 Haftung für Inhalte

Für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit der an die gebuchten Plattformen übermittelten Inhalte (z.B. Anzeigentext und Logo) ist das Partnerunternehmen verantwortlich. Der Portalbetreiber übernimmt hierfür keinerlei Haftung, insbesondere nicht für das Urheberrecht der übermittelten Inhalte.



§ 5 Abrechnung

Die Abrechnung der vom Partnerunternehmen gebuchten SMA erfolgt zeitnah durch den Portalbetreiber und im Anschluss an die jeweilige Buchung, i.d.R. innerhalb von 10 Werktagen.



§ 6 Datenschutz

Die Nutzung von SMA erfolgt im Rahmen der zwischen Partnerunternehmen und Portalbetreiber ohnehin im Zuge der Jahresflatrate geschlossenen AV-Vereinbarung. Bei der Nutzung von SMA werden durch den Portalbetreiber keinerlei personenbezogene Daten übermittelt, es sei denn, das Partnerunternehmen integriert entsprechende Daten in den Anzeigentext (vgl. § 4).



§ 7 Änderungen an Anzeigenpaketen

Der Portalbetreiber behält sich jederzeit Änderungen an Art, Zusammenstellung und Preisen der Anzeigenpakete vor. Änderungen gelten i.d.R. ab der nächsten Buchung und sind entsprechend im Buchungsprozess ersichtlich.



§ 8 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen

Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen für SMA unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem zeitlichen Zweck der Nutzungsbedingungen am nächsten kommt.