Nutzungsbedingungen für die Schnittstelle zur Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die folgenden Nutzungsbedingungen ergänzen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Portalbetreiber (GfP – Gesellschaft für Personalkonzepte mbH) und Partnerunternehmen und betreffen die Übermittlung von
Stellenangeboten von Karriere Metropole Ruhr an die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit („BA-Job-börse“) unter jobboerse.arbeitsagentur.de („BA-Schnittstelle“).
§ 1 Allgemeines
§ 2 Veröffentlichung und Laufzeit
§ 3 Haftung für Inhalte
§ 4 Nutzung von Inhalten durch Dritte
§ 5 Datenschutz und Urheberrecht
§ 6 Einstellung von Services
§ 7 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die Nutzung der BA-Schnittstelle durch das Partnerunternehmen erfolgt im Rahmen der Jahresflatrate kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung der BA-Schnittstelle.
(2) Voraussetzung für die Übermittlung von Stellenangeboten an die BA ist, dass der Abgleich durch das Partnerunternehmen im jeweiligen Stellenangebot aktiviert und gespeichert wurde. Durch Aktivierung des Abgleichs
erklärt sich das Partnerunternehmen mit der Übermittlung des Stellenangebots an die BA einverstanden und akzeptiert die vorliegenden Nutzungsbedingungen.
(3) Hat sich das Partnerunternehmen vorab bereits eigenständig auf arbeitsagentur.de registriert, sind nur solche Stellenangebote an die BA zu übermitteln, die nicht bereits
auf anderem Wege in der BA-Jobbörse veröffentlicht wurden (Vermeidung von Duplikaten). Gleiches gilt, sofern das Partnerunternehmen seine Stellenangebote bereits über andere Jobbörsen an die BA übermittelt
(Multiposting).
§ 2 Veröffentlichung und Laufzeit
(1) Gemäß den Vorgaben der BA ist zum Betrieb der BA-Schnittstelle die Länderliste ISO 3166-1 der "International Organisation for Standardisation" und das Verzeichnis der Wirtschaftszweige WZ 2008 des Statistischen
Bundesamtes zu verwenden. Zu übermittelnde Stellenangebote müssen dementsprechend durch das
Partnerunternehmen eingeordnet werden („Branchenangabe für BA-Schnittstelle“).
(2) Die Übermittlung von Stellenangeboten an die BA erfolgt im Regelfall dreimal täglich während der üblichen Geschäftszeiten.
(3) Die Laufzeit übermittelter Stellenangebote entspricht weitestgehend der Laufzeit auf Karriere Metropole Ruhr. Wird ein Stellenangebot auf Karriere Metropole Ruhr deaktiviert, so wird es mit dem
nächsten Abgleich auch aus der BA-Jobbörse gelöscht. Aus technischen Gründen erfolgt die Löschung über die BA-Schnittstelle also meist etwas zeitversetzt.
§ 3 Haftung für Inhalte
(1) Das Partnerunternehmen ist selbst für die Inhalte und die Richtigkeit der über die BA-Schnittstelle
übermittelten Stellenangebote verantwortlich. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Arbeits-, Datenschutz- und Urheberrechts.
(2) Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, keine unzutreffenden, diskriminierenden, irreführenden oder rechtswidrigen Inhalte an die BA zu übermitteln. Des Weiteren ist es verpflichtet, die
übermittelten Stellenangebote regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren oder zu löschen.
(3) Die Nutzung der BA-Schnittstelle erfolgt auf eigenes Risiko. ontavio übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Schnittstelle, die erfolgreiche Übermittlung von
Stellenangeboten, deren inhaltliche Richtigkeit sowie deren korrekte Verarbeitung auf Seiten der BA. Ferner übernimmt auch die BA keine Haftung für eine fehlerfreie, vollständige und inhaltlich korrekte Wiedergabe sämtlicher Daten in
der BA-Jobbörse.
§ 4 Nutzung von Inhalten durch Dritte
(1) Alle über die BA-Schnittstelle an die BA-Jobbörse übermittelten Stellenangebote werden durch die
BA gemäß EU-Verordnung 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April
2016 zur Regelung des europäischen Arbeitsvermittlungsnetzwerks („EURES“) ebenfalls an das EURES-Portal unter eures.europa.eu übermittelt. Mit der Übermittlung von Stellenangeboten über
die BA-Schnittstelle erklärt sich das Partnerunternehmen damit einverstanden, dass diese Stellenangebote sowohl in der BA-Jobbörse als auch im EURES-Portal veröffentlicht werden.
(2) Die BA untersagt privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsunternehmen ausdrücklich die Nutzung der BA-Jobbörse zum Auĩau eines eigenen Stellenpools. ontavio hat
jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung der in der BA-Jobbörse sowie über EURES veröffentlichten Stellenangebote
durch Dritte und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
§ 5 Datenschutz und Urheberrecht
(1) Das Partnerunternehmen räumt der BA ein einfaches Nutzungsrecht an den übermittelten Stellenangeboten zu eigenen Zwecken der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ein.
(2)Die Nutzung der BA-Schnittstelle erfolgt grundsätzlich im Rahmen der zwischen Partnerunternehmen und Portalbetreiber im Zuge der Jahresflatrate geschlossenen Vereinbarung zur
Datenverarbeitung im Auftrag
(„AV-Vereinbarung“). Personenbezogene Daten werden nur insoweit an die BA
übermittelt, wie sie im betreffenden Stellenangebot enthalten sind (i.d.R. Daten der zuständigen
Ansprechpersonen im Bewerbungsprozess).
§ 6 Einstellung von Services
ontavio ist berechtigt, die Bereitstellung der BA-Schnittstelle sowie damit unmittelbar verbundener
Dienste jederzeit zu pausieren oder ganz einzustellen. Für den Fall, dass die BA-Schnittstelle auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, erhält das Partnerunternehmen eine entsprechende
Mitteilung hierüber.
§ 7 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen
Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine
wirksame
zu ersetzen, die dem Willen und dem zeitlichen Zweck der Nutzungsbedingungen am nächsten kommt.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich auf Seiten der BA die Nutzungsbedingungen für den Betrieb von Schnittstellen ändern.