Stadt Kreuztal
Albanita Hajdaraj von Albanita Hajdaraj
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Ausbildungsbericht: Sachgebiet Soziales

Hallo alle zusammen!

Ich bin jetzt schon seit Juni in unserem Sachgebiet Soziales eingesetzt und habe in den letzten Monaten sehr viel im sozialen Bereich dazu gelernt. Ich habe sehr unterschiedliche Aufgaben erhalten, von denen ich Euch gerne erzählen würde! 🤓

Der Bereich Sozialhilfe ist die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen überwiegend zu finanziellen Angelegenheiten haben, Hilfe brauchen oder manchmal auch nur um Rat bitten. Es gibt verschiedene Arten, wie das Sozialamt einem Menschen helfen kann. Wusstet ihr, dass ca. 2,8 Mio. Menschen in Deutschland vom Sozialamt Leistungen bekommen? 🤔

Ihr fragt euch sicherlich, wie man das als Verwaltung schafft. Dazu gehört viel Organisation und Genauigkeit. Ich erkläre heute, welche Aufgaben ich im Sozialamt erledige und vor allem wie ich die Aufgaben erfülle.

Es gibt verschiedene Arten der Sozialhilfe.

Die Grundsicherung im Alter oder für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen §§ 41 ff SGB 12 (nach dem 4. Kapitel des SGB 12)

und die Hilfe zum Lebensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen §§ ff 27 SGB 12 (nach dem 3. Kapitel des SGB 12).

Hierzu müssen die Bürger und Bürgerinnen Anträge stellen.Diese Anträge werden samt beigefügten Unterlagen Vorort bearbeitet. Die Unterlagen sind sehr wichtig, da wir stets darauf achten müssen, dass alle angegebenen Daten tatsächlich stimmen und wir keine Lücke bei den Nachweisen erhalten. Wir schauen uns das Einkommen und die Ausgaben der Antragsteller*innen an, auch Gespartes muss berücksichtigt werden. Die Aufgabe nach Einsicht der Unterlagen ist es dann, den Anspruch zu ermitteln. Hierbei gibt der Gesetzgeber klare Vorschriften vor, auf Basis derer gerechnet werden muss. Und so wissen wir dann, je nach Ergebnis, ob jemand einen Anspruch auf Leistungen hat oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe. Wir rechnen das wie Folgt:

Zuerst wird der Bedarf ermittelt

Regelsatz (vom Gesetzgeber vorgegeben) + Miete + (Mehrbedarf, falls dies der Fall ist) = Bedarf

Bedarf - vorhandenes Einkommen = Anspruch

(Eventuell muss man sich noch um weitere Einkünfte kümmern, wenn die Antragsteller*innen etwas vergessen haben, etc.)

Also: Wird der Bedarf durch das Einkommen nicht gedeckt, so erhält der/die Antragsteller*in die Differenz als Leistung. Bedarf > Einkommen🧮

Zu jedem Fall wird Aktenzeichen vergeben und eine Akte angelegt. Dies dient dazu, dass alles organisiert bleibt und in zeitlicher Abfolge alles nachvollziehbar ist. 📂

Der Verwaltungsakt, der hier entsteht (=Bescheid) ist extrem wichtig für die Bürger*innen. Dieser informiert den/die Antragsteller*in über die Höhe und Art der Leistung und listet nochmal die Berechnung auf. Wir gehen bei jedem Monatswechel jeden einzelnen Bescheid durch und schauen, ob Änderungen im Fall korrekt wiedergegeben sind.

Viele verwechseln das Sozialamt mit dem Jobcenter oder vermischen die Hilfen, die gewährt werden. Aber der Unterschied ist ganz simpel: Das Sozialamt kümmert sich um die Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, unabhängig davon, ob der Zustand für immer oder nur auf Zeit ist, während sich das Jobcenter um die Menschen kümmert, die zwar arbeitsfähig aber derzeit nicht erwerstätig sind oder dernen Arbeitslohn zu gering ist. 📑

Meine Zeit im Sozialamt ist bald schon zu Ende und ich bin sehr dankbar für die Kenntnisse, die ich sammeln konnte und für meine Kolleginnen und Kollegen, die mir immer Unterstützung geleistet haben und mir Fachkenntnisse vermittelt haben. Mein nächster Halt ist die Berufsschule, denn der Schulblock fängt wieder an.

Ich freue mich, Euch weiterhin auf meinem Weg mitzunehmen und wünsche Euch bis dahin eine schöne Zeit!🍀

Eure Albanita 😊


18. November 2021 18.11.21
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